Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen einen 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen beim Amtsgericht Erfurt den Erlass eines Unterbringungsbefehls wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am Nachmittag des 04.03.2015 in Blankenhain mit einem ca. 30 cm langen Brotmesser auf seine Ehefrau eingestochen zu haben. Die Stiche sollen gegen Bauch und Hals geführt worden sein, ohne dass die Geschädigte dort verletzt wurde.
Durch ihre Abwehrhandlungen wurde die Geschädigte an Arm und Hand erheblich verletzt, verlor viel Blut und befand sich in konkreter Lebensgefahr.
Die Geschädigte flüchtete dann aus dem Haus und wurde von der Fahrerin eines Postautos aufgenommen und medizinisch notversorgt. Nach einer Notoperation ist sie außer Lebensgefahr.
Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Totschlags, weil er freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgegeben hat und damit strafbefreiend zurückgetreten ist.
Es sprechen derzeit dringende Gründe für die Annahme, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der zumindest verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch angeordnet werden wird.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfordert die öffentliche Sicherheit die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten und ist der Beschuldigte deshalb für die Allgemeinheit gefährlich.
05.03.2015 / Staatsanawaltschaft Erfurt / fp
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