Prozessbeginn am Mittwochvormittag am Weimarer Amtsgericht um den Brand der Viehauktionshalle Weimar. Verantworten müssen sich drei Jugendliche, denn sie sollen den Brand in der historischen Viehauktionshalle in Weimar (wir berichteten) vor rund zweieinhalb Jahren gelegt haben.
Brandstiftung in 17 Fällen – Viehauktionshalle Weimar
Den 3 Angeklagten wird gemeinschaftliche Brandstiftung und gemeinschaftliche Sachbeschädigung in 17 Fällen vorgeworfen. Zum Tatzeitpunkt waren der Angeklagte K. 20 Jahre, der Angeklagte B. 17 Jahre und der Angeklagte H. 15 Jahre alt.
Die Staatsanwalt Erfurt wirft Ihnen in der Anklageschrift folgendes vor: Sie sollen sich am 21. April 2015 gegen 23.00 Uhr bis zum 22. April 2015 ca. 00.50 Uhr in die Viehauktionshalle Weimar, Marcel-Paul-Straße, begeben haben, um sie mit gemeinsamen Tatentschluss anzuzünden. Gemeinsam sollen sie die Halle über deren Eingang betreten haben. Die Angeklagten B. und H. sollen sodann den Inhalt von 2 Flaschen Grillanzünder auf Teilen der Holzkonstruktion im westlichen Teil der Viehauktionshalle Weimar verteilt haben.
Anschließend soll der Angeklagte B. mit seinem Feuerzeug ein Stück Papier angezündet und auf die mit Grillanzünder getränkten Holzteile geworfen haben. Währenddessen habe der Angeklagte K. vor dem offenen Eingang gestanden, um die beiden Angeklagten B. und H. gegebenenfalls vor vorbeikommenden Personen zu warnen.
Sachschäden in Millionenhöhe
In der weiteren Folge geriet das gesamte Gebäude mit einer Grundfläche von 75 x 35 Meter in Brand, es brannte bis auf die Grundmauern aus. Die Angeklagten sollen auf Grund der Holzkonstruktion der Halle, deren räumlichen Nähe zu umliegenden Gebäuden sowie den dort geparkten Fahrzeugen in Kauf genommen haben, dass diese erheblich beschädigt werden.
Betroffen hiervon waren unmittelbar:
– die leerstehende Hetzer
– Halle an Fassade und Dach
– der Rewe-Markt an der Fassade
– der ehemalige Lokschuppen der Deutschen Bahn-AG am Holzdach
– ein Wohn- und mehrere Geschäftshäuser an Fassade und Dach
– 5 PKW, 2 LKW sowie ein entfernt liegendes Grundstück mit Verschmutzungen.
Der Gesamtsachschaden soll sich auf ca. 1 Million Euro belaufen.
06.09.2017 / Amtsgericht Weimar / fp