Kein Rechtsrockkonzert im Weimarer Land: Nutzung des Geländes in Mattstedt bleibt untersagt

 

Das Verwaltungsgericht in Weimar hat heute den Antrag des Veranstalters auf Aussetzung des Sofortvollzuges gegen den Sicherstellungs- und Untersagungsbescheid der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Wesentlichen abgelehnt.

„Das heißt, dass der Veranstalter und die Teilnehmer damit die Flächen in Mattstedt nicht betreten dürfen, da deren Benutzung untersagt bleibt“, erklärte Innenminister Georg Maier und betont nochmals, dass es in diesem Verfahren nicht um das Versammlungsrecht gehe.

Die Polizeikräfte werden nun dafür sorgen, dass die in Anreise befindlichen Veranstaltungsteilnehmer die geordnete Heimreise antreten.

Archivbilder des Rechtsrockkonzerts „Rock gegen Überfremdung“ und der Gegendemonstrationen in Themar

« von 69 »

24.08.2018 / TMIK / fp
Symbolbild

Beitrag teilen: