Versuchtes Tötungsdelikt in Kranichfeld: Unterbringungsbefehl erlassen

In dem bei der Staatsanwaltschaft Erfurt geführten Ermittlungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Kranichfeld am 03. August 2021 (wir berichteten) hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erfurt auf Antrag der Staatsanwaltschaft am gestrigen Montag gegen die 29-jährige Beschuldigte einen Unterbringungsbefehl erlassen und deren einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Gemäß § 126a der Strafprozessordnung (StPO) kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wird wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt.

Fotos: medien-partner.net – Stefan Eberhardt

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